Psychische Gefährdungsbeurteilung

(gesetzlich verpflichtend)

Schützen Sie die psychische Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und stärken Sie mit einer psychischen Gefährdungsbeurteilung Ihr Unternehmen.


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Warum eine psychische Gefährdungsbeurteilung?


Eine psychische Gefährdungsbeurteilung oder auch "Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen bei der Arbeit" gehört zu einem umfassenden betrieblichen Präventionskonzept dazu und ist vor allem gesetzlich vorgeschrieben.

Ein weiterer guter Grund, die psychische Gefährdungsbeurteilung durchzuführen: Der Wert psychischer Gesundheit gerät zunehmend in den Fokus gesellschaftlicher und persönlicher Wahrnehmung. Psychische Gesundheit gilt als eine grundlegende Voraussetzung für Motivation und Leistungsfähigkeit im Beruf.

Erfüllen Sie die gesetzlichen Vorschriften und steigern Sie gleichzeitig Ihre Attraktivität als Arbeitgeber!

Ein paar gesetzliche Einblicke

§

Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch .... psychische Belastungen bei der Arbeit.

§
Der Arbeitgeber muß über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind.


Der Arbeitgeber hat die Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Tätigkeiten zu dokumentieren.

§

Gefährdungen beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten

Auswirkungen auf die Arbeitsorganisation und die Arbeitsabläufe

In die Beurteilung sind alle Gefährdungen einzubeziehen, die bei der Verwendung von Arbeitsmitteln ausgehen, und zwar von den Arbeitsmitteln selbst, der Arbeitsumgebung und den Arbeitsgegenständen, an denen Tätigkeiten mit Arbeitsmitteln durchgeführt werden.

Quellenangabe: Hier handelt es sich um Auszüge aus den Paragraphen § 5 und § 6 Arbeitsschutzgesetz, § 3 Arbeitsstättenverordnung,  § 3 Betriebssicherheitsverordnung. Auch in der DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention finden sich weitere Regelungen.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zu den gesetzlichen Vorschriften beantwortet.

Wer prüft, ob eine Gefährdungsanalyse vorliegt?

Die Kontrolle der Arbeitsschutzmaßnahmen in den Betrieben wird von staatlichen Aufsichtsbehörden und den Unfallversicherungsträgern wahrgenommen: Gewerbeaufsichtsämter, Berufsgenossenschaften, Krankenversicherungen, der Inspektionsdienst Arbeitsschutz und die Rentenversicherung prüfen in regelmäßigen Abständen die betriebliche Dokumentation der psychischen Gefährdungsbeurteilung.

Diese Kontrollen haben in den letzten Jahren zugenommen.

Was passiert, wenn ich als Unternehmen nichts tue?

Die zuständigen Arbeitsschutzbehörden können Verwaltungsakte erlassen, wenn verantwortliche Personen, Beauftragte oder auch einzelne Beschäftigte Regelungen des Arbeitsschutzes nicht einhalten. Arbeitgeber handeln zunächst ordnungswidrig, wenn sie eine Gefährdungsbeurteilung "nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig dokumentieren". Bei Vorsatz machen sie sich sogar strafbar.

Gibt es Strafen?

§ 5 ArbSchG – Gefährdungsbeurteilung:

Dieser Paragraph legt die Verpflichtung des Arbeitgebers fest, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dazu gehört auch die Bewertung psychischer Belastungen.

§ 25 ArbSchG – Ordnungswidrigkeiten:

Hier wird geregelt, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wenn der Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung durchführt. Bei einer Ordnungswidrigkeit kann ein Bußgeld verhängt werden. Die Ordnungswidrigkeit kann einen Arbeitgeber bis zu 30.000 EUR kosten.

§ 26 ArbSchG – Straftaten:

Dieser Paragraph beschreibt, dass eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe droht, wenn der Arbeitgeber einer behördlichen Anordnung wiederholt nicht nachkommt oder durch eine vorsätzliche Handlung das Leben oder die Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet.

Kann mein Mitarbeiter Ansprüche geltend machen?

Sie kennen das von dem "klassischen" Arbeitsunfall. Wenn Ihnen nachgewiesen werden kann, dass Sie als Arbeitgeber Ihre Schutzpflichten vernachlässigt haben, kann der verletzte Mitarbeiter Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen. Das kann grundsätzlich auch mit psychischen Erkrankungen geschehen, wenn ein Mitarbeiter, z.B. aufgrund eines Burnouts sein Leben nicht mehr wie gewohnt führen kann. Kann man Ihnen nachweisen, dass Sie die psychische Gefährdungsbeurteilung nicht durchgeführt haben, könnte ein kausaler Zusammenhang z.B. zum Stress, hier Ansprüche entstehen lassen.

7 empfohlene Schritte einer psychischen Gefährdungsbeurteilung

Psychische Gefährdungsbeurteilung (gesetzlich verpflichtend) 

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